4) würden dieselben Zugang zu denjenigen Bildungsmitteln haben, welche ihnen in den stets wechselnden Missionsanstalten nicht geboten werden, ich meine nämlich zu dem Unterricht tüchtiger, gründlicher und bleibender Lehrer, und zu den Büchervorräthen, die sich gewöhnlich in Verband der Hochschule finden, sowie auch endlich zu dem ermunternden und bildenden Umgange fleißiger und gescheiter Hochschüler.
5) Würde ein Heidenbote durch den Einfluß fremder Himmelsstriche oder durch Alter oder durch irgend etwas anders unfähig, länger das Evangelium unter den Heiden zu verkündigen, so könnte er, auf einer Hochschule gebildet, in der Kirche seines Vaterlandes ein Amt annehmen; und es hätte den großen doppelten Vorteil, einmal daß ein solcher Schwacher mit seinen Gaben und Erfahrungen noch großen Segen in der Heimath stiften könnte. Und zweitens hätte die Gesellschaft nicht nöthig, für seine und der Seinigen Erhaltung zu sorgen, wozu sie
doch in umgekehrten Fällen, wenn der Heidenbote wegen der Art seiner Bildung von den kirchlichen Ämtern ausgeschlossen ist, ohne Zweifel verpflichtet ist. In eben dieser Ausschließung des in einer Winkelanstalt erzogenen Heidenboten zeigt an, daß die Missionssache, so wie sie jetzt ist, nach dem Urtheil der ganzen evangelischen Kirche nicht kirchlich ist.
Beantwortung der Einwürfe, die dagegen gemacht zu werden pflegen.
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kamen wir Abends 9 Uhr im Hafen von Rio de Janeiro